Aufgeteilt ist der Schulschwimmpass (oder das Pendant der Schwimmvereine „Schwimmsterne“) in 4 Niveaustufen.
Niveaustufe 1 –Wassergewöhnung
- Anpassung an die Eigenschaften und Wirkungen des Wassers
- Stehen, Gehen und Schweben im Wasser
- Auftreiben mit und ohne Hilfsmittel
- Arbeiten mit und gegen den Wasserwiderstand
- Freude beim Aufenthalt und Bewegen im Wasser
Niveaustufe 2 – Grundfertigkeiten
- Atmen – Ausatmung im Wasser!
- Tauchen – mit geöffneten Augen
- Springen – in tiefes Wasser
- Rollen – um die Breitenachse
- Drehen – um die Längsachse oder Tiefenachse
- Gleiten – in gestreckter strömungsgünstiger Körperposition nach Abstoß
- Fortbewegen – durch koordinierte Bein- und Armbewegungen
Niveaustufe 3 – Basisstufe Schwimmen
- beliebiger Sprung ins tiefe Wasser und anschließend 100 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung (Wechsel der Schwimmart/Schimmlage erlaubt)
- Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen
Niveaustufe 4 – Sicher Schwimmen
- Sprung ins tiefe Wasser und anschließend 15 Minuten Schwimmen und mindestens 200 Meter in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen
oder
- Kopfsprung ins tiefe Wasser und anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmwart mit Zeitbegrenzung (Mindestanforderung 3:30 min) ab Klassenstufe 9: männlich 2:30 min, weiblich 2:45 min
- 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart ohne Zeitbegrenzung
Schüler*innen mit dem Nachweis, sichere*r Schwimmer*in zu sein, können an wassersportlichen Angeboten im Rahmen des Schulsports teilnehmen (vgl. Sicherheitsförderung im Schulsport).
Entwicklung des Schulschwimmpasses
Die Sportkommission der Kultusministerkonferenz (KMK) entwickelte 2019 den Schulschwimmpass.
Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK), die Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaften (dvs) sowie der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule (BFS) eine Sportkommission beauftragten, wurden deren Empfehlungen für den Schwimmunterricht im Form einer Broschüre umgesetzt.
Grundlage war eine gemeinsame Definition „Sichere*r Schwimmer*in“
„Das Sichere Schwimmen Können im Tiefwasser wird durch ein hohes Niveau des Könnens und darüber hinaus durch beliebige Sprünge ins und selbstständiges Verlassen des Wassers bestimmt. Weiterhin können beliebige Änderungen des Richtungssinnes, der Fortbewegung im tiefen Wasser sowie eine vielseitige Anwendung der erlernten Schwimmart, einschließlich des Wechsels der Schwimmlage, erfolgen.“
Wie verhält sich der Pass zu den Schwimmabzeichen?
Der Schulschwimmpass ersetzt nicht die Abzeichen Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold. Vielmehr sind die Schwimmabzeichen und der Schulschwimmpass als integrativ und ergänzend zu betrachten.